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Kriterien der guten gesunden Schule

Am Ende des Schuljahres erfolgt die Bewertung der eingereichten Dokumentationen durch eine Fachjury, die sich aus den Partnern des Landesprogramms zusammensetzt. Voraussetzung ist, dass die Projektdokumentation nachvollziehbar und schlüssig ist. Nur diejenigen Maßnahmen, die in der Dokumentation vollständig und verständlich erläutert werden, können von der Jury berücksichtigt werden.

Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten der Prävention und Gesundheitsförderung im schulischen Setting sollten so angelegt sein, dass sie im Sinne der Nachhaltigkeit eine langfristige Wirkung erzielen. Zudem sollten viele Akteure berücksichtigt, die inner- wie außerschulische Öffentlichkeit informiert und die Erfahrungen im Schulleben verankert werden. Bei mehrfacher Teilnahme am Landesprogramm soll die Kontinuität und Intensivierung der schulischen Prävention und Gesundheitsförderung erkennbar sein. Sie können entweder die Fortführung und Weiterentwicklung der bereits bestehenden Projekte begründen und schildern oder neue Projekte erläutern.

Maßgebend für die Bewertung der Projekte sind Erfahrungswerte guter Praxis und qualitätsgesicherte Prinzipien der Prävention und Gesundheitsförderung. 

Diese sind unter anderem:

  • Lebensweltbezug, Stärkung von Lebenskompetenzen
  • Bedarfs- und Bedürfnisorientierung
  • Verhaltens- und Verhältnisprävention
  • Partizipation (Wertschätzung, Beteiligung, Verantwortung) / Beteiligungskultur
  • Pädagogische Umsetzung, positiver Ansatz
  • Interdisziplinäre, fächerübergreifende und fächerverbindende Ausrichtung
  • Nachhaltigkeit
  • Evaluation und Ergebnisdarstellung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation